...es grünt so grün
Ihr Unfallgegner steigt aus einem Auto mit ausländischem Kennzeichen. Er beginnt zu gestikulieren, weil er die deutsche Sprache nur bruchstückhaft beherrscht. Für Sie kein Grund zur Sorge! Denn Haftpflichtschäden in Deutschland, die durch ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug verursacht wurden, können nicht nur gegen den Schädiger und dessen (ausländischen) Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Dies würde in den meisten Fällen nur wenig Erfolg versprechen.
Vielmehr können Sie sich auch an das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. wenden.
Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. ist eine Einrichtung der deutschen Auto-Haftpflichtversicherer. Es ist ausschließlich zuständig für die Regulierung von Schäden auf deutschem Bundesgebiet, bei denen der Unfall durch ein ausländisches Fahrzeug verursacht wurde.
Für die Schadenmeldung sind folgende Angaben erforderlich:
- Vorlage der Internationalen Versicherungsbescheinigung (Grüne Karte - Doppel oder Kopie) des Unfallgegners, wenn das Fahrzeug aus einem dieser Länder kommt:
Albanien |
Bosnien-Herzegowina |
Iran |
Israel |
Marokko |
Mazedonien |
Moldawien |
Montenegro |
Russland |
Tunesien |
Türkei |
Ukraine |
Weißrussland |
|
- Die Mitteilung des amtlichen Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs genügt (sogenanntes Kennzeichenabkommen, bei dem auf der Basis des amtlichen Kennzeichens reguliert wird), wenn es einem der folgenden Länder entstammt:
Andorra |
Belgien |
Bulgarien |
Dänemark |
Estland |
Finnland |
Frankreich |
Griechenland |
Großbritannien |
Irland |
Island |
Italien |
Kroatien |
Lettland |
Liechtenstein |
Litauen |
Luxemburg |
Malta |
Monaco |
Niederlande |
Norwegen |
Österreich |
Polen |
Portugal |
Rumänien |
Schweden |
Schweiz |
Slowakische Republik |
Slowenien |
Spanien |
Tschechische Republik |
Ungarn |
Zypern |
In jedem Fall mitzuteilende Daten sind:
- Namen und Anschriften der Beteiligten
- Unfallort
- Unfalldatum
- Soweit das amtliche Kennzeichen für die Regulierung genügt (Kennzeichenabkommen), sollten möglichst auch folgende Angaben gemacht werden:
- Marke und Typ des gegnerischen Fahrzeugs
- Ausländische Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins
Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. ist zwar nicht verpflichtet, aber durchaus bereit, Ihnen bei der Ermittlung fehlender Angaben zu helfen. Notwendige Angaben im Ausland zu recherchieren, ist aber ein schwerer und langwieriger Prozess. Deshalb gilt: Je mehr Angaben Sie am Unfallort notieren, desto größer sind die Aussichten, doch noch fehlende Daten zu ermitteln.
Zur Regulierung wird dann ein hiesiges Versicherungsunternehmen herangezogen, um im Auftrag des Deutschen Büro Grüne Karte e.V. den Schadenfall abzuwickeln.
So erreichen Sie das Deutsche Büro Grüne Karte e.V.
Wilhelmstr. 43 / 43G
10117 Berlin
Tel: +49 30 2020 5757
Fax: +49 30 2020 6757
E-Mail: claims@gruene-karte.de