Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Verkehrsopferhilfe".
Zahlt die Verkehrsopferhilfe alles? In welcher Höhe tritt sie ein?
Hier muss nach Fallgruppen unterschieden werden: Bei Fahrerflucht: Schäden am eigenen Fahrzeug sowie die sogenannten Sachfolgeschäden (z.B. Abschlepp- und Mietwagenkosten) werden gar nicht ersetzt. Sonstige Schäden (an Kleidung, Gepäck und Ladung) werden nur ersetzt, wenn der Schaden über 500,00 Euro (dem Selbstbehalt) hinausgeht. Schmerzensgeld bekommt man nur, wenn dies wegen der besonderen Schwere der Verletzungen recht und billig erscheint. In Fällen der fehlenden Haftpflichtversicherung und der vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführten Schäden zahlt die Verkehrsopferhilfe folgendes: bis zu 7,5 Millionen Euro pro Schadenfall bei verletzten oder getöteten Personen, bis zu 1,0 Millionen Euro für Sachschäden.