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Fahrverbot

Freiwillige Führerscheinabgabe

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "freiwillige Führerscheinabgabe".

Was ist bei der freiwilligen Abgabe der Fahrerlaubnis zu beachten?

Die Fahrerlaubnis in Form des Führerscheins muss entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises bei der zuständigen Behörde zur Erteilung der Fahrerlaubnis abgegeben werden oder per Post unter Beifügung einer schriftlichen, eigenhändig unterschriebenen Erklärung, dass man die Fahrerlaubnis abgeben möchte, an die Behörde geschickt werden. Dabei eine Kopie des Personalausweises - Vorder- und Rückseite- bitte nicht vergessen!

Muss nach freiwilliger Abgabe der Fahrerlaubnis eine erneute Fahrprüfung abgelegt werden, wenn diese wiedererlangt werden soll?

Eine erneute Fahrprüfung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings kann die zuständige Behörde eine erneute Fahrprüfung vorschreiben, wenn Tatsachen vorliegen, die annehmen lassen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In welchem Fall kann die Verwaltungsbehörde eine bestandene Fahrprüfung als Voraussetzung zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis fordern?

Noch bisvor einiger Zeit gab es eine MUSS-Vorschrift, die nach Ablauf von zwei Jahren zu einer erneuten Führerscheinprüfung zwang. Diese Vorschrift existiert nun nicht mehr. Dennoch kann die Behörde bei bestehenden Bedenken, eine erneute Prüfung anordnen. Dies kann dann auch schon vor Ablauf von zwei Jahren geschehen.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei