Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Flugzeug

Insolvenz der Fluggesellschaft

20.07.2018

Sie haben Ihren Urlaub gebucht und erfahren nun, dass die Fluggesellschaft, die den Flug ausführen sollte, insolvent ist? Was können Sie unternehmen?

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, bestehen keine Schwierigkeiten. Der Reiseveranstalter ist Ihr Vertragspartner und muss sich daher notfalls um die Beförderung kümmern. Wenn Sie die Reise noch nicht angetreten haben, und der Veranstalter keine geeignete Ersatzbeförderung anbietet, können Sie die Reise kündigen.

Wenn Sie den Flug in Eigenregie gebucht haben, schaut die Situation nicht so rosig aus. Dann können Sie nicht einfach eine Kündigung oder Stornierung aussprechen und Ihr Geld zurück verlangen. Ihre Forderung müssen Sie in die Insolvenztabelle eintragen lassen. Es können Storno- bzw. Rücktrittskosten anfallen. Eventuell erhalten Sie dann irgendwann einen Bruchteil zurück. Wenn ein Investor die Fluggesellschaft übernimmt, stehen die Chancen gut.

Wie das Insolvenzverfahren verläuft und wann der letzte Flieger startet, hängt dann z.B. vom Insolvenzverwalter ab.

 

Glück haben Sie, wenn Sie das Flugticket über einen Ticketzwischenhändler (sog. Consolidator) gebucht haben. Wenn der Ticketzwischenhändler die den Flug ausführende Fluggesellschaft als "Leistungsträger" ausweist und der Flug aufgrund der Insolvenz der Fluggesellschaft gestrichen wird, muss der Händler haften. Dem Fluggast steht dann ein Erstattungsanspruch gegen den Ticketzwischenhändler zu (vgl. Urteil des AG Bremen vom 22.02.2018, Az. 9 C 247/17).

 

 

Permalink

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei