Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Bagger am Strand

Bagger statt Palme

20.07.2018

Was tun bei Baulärm im Urlaub?

Wenn statt Vogelgezwitscher oder sanftem Meeresrauschen der Bagger vor dem Hotelzimmer lärmt, empfinden das die meisten Urlauber als Mangel an der Urlaubsunterkunft. Doch nicht alle Unannehmlichkeiten stellen einen Reisemangel dar. Welche Rechte Urlauber dann haben und wie sie einen Mangel richtig anzeigen, lesen Sie hier.

Ruhe und Erholung – für viele Urlauber sind das die wichtigsten Faktoren für einen entspannenden Urlaub. Umso ärgerlicher, wenn rund um das Urlaubsdomizil Renovierungsarbeiten stattfinden. Stellt der Baulärm dann einen Reisemangel dar, der unter Umständen zur Minderung des Reisepreises oder zu Schadenersatzforderungen gegen den Reiseveranstalter berechtigt? „Diese Entscheidung hängt immer von den näheren Umständen ab“, erläutert Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH. "Zum Beispiel davon, was der Reisekatalog dem Urlauber versprochen hat, von den üblichen Verhältnissen vor Ort und wie sich der Mangel auf die Reise auswirkt.“ Das heißt konkret: Genießt der Urlauber im, gemäß Prospekt „ruhigen Wellnesshotel“ die Sonne am Pool und neben ihm beginnen ohne Vorwarnungen in ohrenbetäubender Lautstärke die Abbrucharbeiten an der Poolbar, dann sind die Voraussetzungen für einen ruhigen Aufenthalt nicht mehr gegeben. Daher liegt hier ein Reisemangel vor. Enthält der Reisekatalog jedoch einen Hinweis auf den Baulärm, hat der Reisende keine Ansprüche (AG Baden-Baden, Az. 16 C 339/04). Auch kleinere Reparaturarbeiten im Hotel oder der Nachbarschaft müssen Reisende als bloße Unannehmlichkeit hinnehmen.

Was tun?

Bohren sich die Presslufthämmer völlig unerwartet in die Ferienlaune, rät die Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs- GmbH: „Betroffene Urlauber sollten sich Zeugen für den Lärm suchen, die Beeinträchtigung schriftlich mit Angaben zu Tag, Zeit und Dauer festhalten und wenn möglich die Lärmquelle fotografieren!“ Solche Informationen und Beweismittel erleichtern es später dem Gericht zu beurteilen, ob die Situation am Urlaubsort erheblich von der vertraglich vereinbarten Reise abweicht. Und damit, ob dem Urlauber eine Reisepreisminderung oder Schadenersatz zusteht.

Reisemangel anmelden

Die nächsten Schritte sind die Mängelanzeige und das Abhilfeverlangen. Das bedeutet: Umgehend noch am Urlaubsort den Reiseveranstalter informieren. Vor Ort ist er meistens durch einen Reiseleiter vertreten. Idealerweise wird der Mangel schriftlich angezeigt – das kann die spätere Beweisführung erleichtern. „Ebenso wichtig ist es, die Beschwerde so schnell wie möglich vorzubringen, ausdrücklich Abhilfe zu verlangen und eine angemessene Frist zu setzen“, ergänzt die Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs- GmbH . Ansonsten liegt der Verdacht nahe, dass der Mangel den betroffenen Urlauber gar nicht so sehr stört. Und das kann wiederum zu Schwierigkeiten führen, wenn er seine Ansprüche, wie etwa eine andere ruhigere Unterkunft, durchsetzen möchte. Weitere Tipps der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs- GmbH bei einer Mängelanzeige: „Mängel konkret formulieren; die pauschale Äußerung, das Zimmer ist laut, reicht nicht aus. Außerdem: Vom Reiseleiter eine Kopie des Schreibens mit Datum und Uhrzeit unterschreiben lassen! Schafft der Reiseveranstalter keine Abhilfe und wird die Reise trotz Lärm in der ursprünglich gebuchten Unterkunft fortgesetzt, muss der Reisende seine Ansprüche – z.B. auf Reisepreisminderung oder auf Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit- geltend machen. Dies sollte unbedingt schriftlich stattfinden – und zwar gegenüber dem Reiseveranstalter, nicht gegenüber dem Reisebüro! Denn der Reiseveranstalter ist der Vertragspartner des Urlaubers.

Permalink

Ähnliche Beiträge:

Müll am Strand

Minderung, Schadensersatz und Erstattung

Minderung des Reisepreises

7.03.2019

Minderung des Reisepreises: Wenn sich Ihre Urlaubsträume nicht erfüllen. Was zu beachten ist und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Sonnenliege

Minderung, Schadensersatz und Erstattung

Schadensersatz wegen Schlechterfüllung

7.03.2019

Schadensersatz für Ihren misslungenen Urlaub: Wenn sich Ihre Urlaubsträume in Luft auflösen. Welche Bedingungen für einen Anspruch auf Schadensersatz erfüllt sein müssen.

Strassensperrung

Reisemängel

Reisemängel: Einige Beispiele

7.03.2019

Hier finden Sie eine Auflistung verschiedener Reisemängel rund um Ihren Urlaub. Was ist erheblich und was unerheblich?

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei