Wenn die Wohnung mangelhaft ist, können dem Mieter deswegen Schäden entstehen. Diese hat der Vermieter zu tragen.
Dies sind zum einen die unmittelbaren Schäden durch den Mangel. Bildet sich zum Beispiel Schimmel hinter dem Kleiderschrank und wird der Schrank dadurch beschädigt, können diese Kosten vom Vermieter gefordert werden – wenn der Vermieter für den Schimmel verantwortlich ist.
Das gleiche gilt, wenn Sie einen Heizlüfter kaufen müssen, weil die Heizung ausgefallen ist. Den Kaufpreis und die höheren Stromkosten muss der Vermieter tragen.
Gut zu wissen
Auch weniger direkte Schäden müssen ersetzt werden: Wenn wegen eines Rohrbruchs die Wohnung überschwemmt ist und Sie vorübergehend ins Hotel umsiedeln müssen, dann können Sie die Hotelkosten ersetzt verlangen.
Wenn ein Mangel dazu führt, dass sich der Mieter verletzt und der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist, dann kann der Mieter auch Schmerzensgeld verlangen.