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Rosenmontag

Betriebsfeiern und Betriebsausflüge

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Betriebsfeiern und Betriebsausflüge".

Muss ich für die Weihnachtsfeier meine Freizeit opfern oder zählt das als Arbeitszeit?

Da werden Sie wohl Ihre Freizeit opfern müssen - es sei denn, die Teilnahme an der Weihnachtsfeier ist verpflichtend.

Wie verhalte ich mich, wenn mein Chef mir auf der Weihnachtsfeier das Du anbietet?

Ist das in Trinklaune passiert, überhören Sie es besser. Es sei denn, er bleibt am nächsten Tag in nüchternem Zustand dabei, dann dürfen Sie es annehmen.

Ich möchte gerne eine Gehaltserhöhung. Übermorgen haben wir in der Firma eine Betriebsfeier. Soll ich dort mal bei lockerer Atmosphäre das Thema bei meinem Chef anschneiden?

Nein - auf einer Betriebsfeier ist dieses Thema fehl am Platz. Private Themen sind in Ordnung, aber mit Bedacht zu wählen. Auch Eheprobleme oder finanzielle Miseren sollten Sie für sich behalten.

Was ist eigentlich, wenn mir auf der Weihnachtsfeier oder einer Betriebsfeier mein Kollege einen Maßkrug auf den Kopf haut?

In diesem Fall handelt es sich um einen Arbeitsunfall und dann zahlt nicht Ihre gesetzliche Krankenversicherung, sondern die gesetzliche Unfallversicherung, also in der Regel die Berufsgenossenschaft.

Was ist der Unterschied zwischen den Leistungen der Krankenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung?

Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt und die Berufsgenossenschaft zahlt, dann bekommt der Betroffene neben den Behandlungskosten zum Beispiel bei Invalidität eine monatliche Rente. Diese würde er von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bekommen.

Zählt denn ein geselliges Beisammensein mit ein paar Kollegen auch als Weihnachtsfeier?

Nein. Eine offizielle Weihnachtsfeier ist es nur, wenn sie von der Unternehmensleitung veranstaltet oder gebilligt wird. Diese muss auch daran teilnehmen. Außerdem muss die Feier allen Mitarbeitern offen stehen und von einem relevanten Anteil der Mitarbeiter auch besucht werden.

Bin ich denn nur auf der Feier gesetzlich unfallversichert oder auch auf dem Weg dorthin?

Sie sind auch auf dem Weg zur Feier und sogar auf dem Rückweg unfallversichert. Das gilt auch dann, wenn die Feier außerhalb der Arbeitszeit liegt. Und natürlich auch, wenn sie an einem anderen Ort stattfindet.

Meine Frau ist auf die Weihnachtsfeier meiner Firma mit eingeladen. Ist sie auf der Weihnachtsfeier dann auch unfallversichert?

Nein, ist sie nicht. Nur die Mitarbeiter des Betriebes, der die Feier veranstaltet, sind vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst.

Neulich bei der Weihnachtsfeier meiner Firma hat mein Kollege unseren Chef stark beschimpft und beleidigt. Daraufhin hat der Chef ihm fristlos gekündigt. Ist das denn überhaupt zulässig?

Ja, bei einer schweren Beleidigung - auch wenn sie in angetrunkenen Zustand geäußert wird - kann der Chef fristlos kündigen.

Nächste Woche haben wir mit der Arbeit einen Betriebsausflug - wir gehen zum Wandern. Wenn dort etwas passiert - bin ich dann gesetzlich unfallversichert?

Wenn der Betriebsausflug vom Arbeitgeber mitorganisiert oder gebilligt wurde, ist man gesetzlich unfallversichert.

Wir haben gestern bei unserem Betriebsausflug eine Dampferfahrt gemacht und waren danach im Biergarten. Unser Chef ist um kurz vor 23 Uhr gegangen. Ich bin dann noch mit ein paar Kollegen in eine Kneipe gegangen um da weiterzufeiern. Dort bin ich mit dem Fuß umgeknickt und habe mir einen Bänderriss zugezogen. Zahlt die Arztkosten die Unfallversicherung?

Nein, denn mit der Verabschiedung des Chefs endet der Betriebsausflug. Dass Sie danach noch in die Kneipe gegangen sind, war Ihr Privatvergnügen. Somit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht, sondern die Krankenversicherung.

Meine Freundin hat heute auf ihrer Betriebsfeier einen Arbeitsunfall erlitten. Seitdem hat sie starke Schmerzen im Fuß. Kann sie sich aussuchen, zu welchem Arzt sie geht?

Nein, bei einem Arbeitsunfall muss sie zu einem so genannten Durchgangsarzt (D- Arzt) gehen. Ein D- Arzt ist ein Vertrauensarzt der Berufsgenossenschaften, der über eine spezielle Praxisausstattung verfügt (Röntgen, OP) und an bestimmten Weiterbildungen teilnimmt. Nach seiner Diagnose entscheidet der D- Arzt, welcher Arzt den Verletzten weiter behandelt.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei